Kaufpreisaufteilung
Steuerlast senken durch ein fundiertes Gutachten
Kaufpreisaufteilung
Wer eine vermietete Immobilie gekauft hat, kann den Gebäudewertanteil abschreiben – und damit Jahr für Jahr Steuern sparen. Doch wie viel des Kaufpreises auf das Gebäude und wie viel auf den Grund und Boden entfällt, ist entscheidend. Denn: Nur der Gebäudewertanteil ist steuerlich absetzbar.
Viele Eigentümer überlassen die Aufteilung dem Finanzamt und damit der sogenannten BMF-Arbeitshilfe. Diese pauschale Methode führt allerdings häufig zu einem zu niedrigen Gebäudewertanteil – und somit zu deutlich geringeren Abschreibungen. Die Folge: verschenktes Steuerpotenzial über Jahrzehnte.
Mit einem individuellen Gutachten zur Kaufpreisaufteilung sorgen Sie für eine realistische, marktorientierte und rechtlich fundierte Bewertung – und holen sich die steuerlichen Vorteile zurück, die Ihnen zustehen.
Rechtssichere Gutachten für Immobilienbesitzer.
DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert
Steuerlast reduzieren
Warum ist eine Kaufpreisaufteilung sinnvoll?
Die korrekte Aufteilung des Kaufpreises zwischen Grundstück und Gebäude ist Voraussetzung für die Abschreibung (AfA) nach § 7 EStG.
• Nur der Gebäudewertanteil kann steuerlich abgeschrieben werden.
• Je höher dieser Anteil, desto höher die jährliche Steuerersparnis.
• Die vom Finanzamt angewendete BMF-Arbeitshilfe führt häufig zu einem nicht marktgerechten Ergebnis.
• Gerichte haben bestätigt, dass Eigentümer eine eigene Berechnungsmethode wählen dürfen – insbesondere über ein Gutachten.
Ein professionelles Gutachten sichert Ihnen langfristige Steuervorteile und kann auf Wunsch auch bereits vor dem Immobilienkauf erstellt werden.

Fachlich. Fundierte. Feststellung.
Anerkannt von Finanzämtern, Banken und Gerichten
Fundiert & Fair
Für wen eignet sich ein Kaufpreisaufteilungs-Gutachten?
Ein solches Gutachten ist vor allem für folgende Zielgruppen sinnvoll:
• Private und gewerbliche Immobilienkäufer von vermieteten Objekten
• Kapitalanleger, die die steuerliche Abschreibung optimieren möchten
• Steuerberater, die ihre Mandanten bei der Gestaltung der AfA-Bemessungsgrundlage unterstützen
• Eigentümer, die bereits eine pauschale Aufteilung vom Finanzamt erhalten haben und eine nachträgliche Korrektur anstreben

Vorteile eines individuellen Gutachtens
• Langfristige Steuerersparnis durch höheren Gebäudeanteil
• Marktgerechte und individuell begründete Bewertung
• Anerkennung durch Finanzämter, da das Gutachten fachlich argumentiert und sachverständig erstellt wird
• Rechtlich belastbar – auch vor Gericht einsetzbar
• Auch nachträglich möglich, wenn die ursprüngliche Aufteilung nicht optimal war