Finanzamt gutachten
Wir erstellen finanzamtkonforme Gutachten & haben noch Kapazitäten
Finanzamt anerkannte Gutachten
Sie suchen ein Sachverständigenbüro, das Ihnen zeitnah ein anerkanntes Gutachten für das Finanzamt erstellt? Während viele Büros über Monate ausgebucht sind, haben wir noch freie Kapazitäten und können Ihr Gutachten kurzfristig anfertigen.
Unsere Leistung im Überblick:
✔ Verkehrswertgutachten für das Finanzamt nach § 194 BauGB
✔ Schnelle Bearbeitung – wir nehmen noch neue Aufträge an!
✔ Anerkennung durch Finanzämter, Banken & Gerichte
✔ Rechtssichere Bewertung für Erbschaft, Schenkung & Steuerbescheide
✔ Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024
Rechtssichere Gutachten für Immobilienbesitzer.
DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert
Struktur. Strategie. Stabilität.
Gutachten Aufbau und Kosten
Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige durch eine von der DAkkS Akkreditierten Stelle (die DAkkS, Deutsche Akreditierungsstelle übernimmt hoheitliche Aufgaben des Staates durch Beleihung und gehört überwiegend dem Bund und den Bundesländern), sind wir dem ö.b.u.v. in dem Nachweis der besonderen Sachkunde gleichgestellt gemäß §198 Bewertungsgesetz (BewG) und §16 Pfandbriefgesetz (PfandBG).
Durch die Zertifizierung wird die besondere Sachkunde durch eine schriftliche und mündliche Prüfung, sowie der Überprüfung von Gutachten nachgewiesen. Eine Zertifizierung ist ähnlich der ö.b.u.v. immer nur für 5 Jahre gültig, und es müssen jedes Jahr die Fortbildungspflichten erfüllt werden von der oder dem Sachverständigen.
Daher werden unsere Gutachten z. B. vom Finanzamt, Banken, Gerichte usw. anerkannt.
Aus diesen Gründen arbeiten wir für viele verschiedene Auftraggeber wie z. B. Amtsgerichte, Landgerichte, Banken, Vormundschaftsgerichte, Steuer- und Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungen, Privatpersonen sowie Bauträger und bauen unsere Gutachten wie folgt auf.
✓ Inhaltsverzeichnis
✓ Grundlagen
✓ Rechtliche Gegebenheiten
✓ Grundstücksbeschreibung
✓ Gebäudebeschreibung
✓ Verkehrswertermittlung
✓ Verzeichnis der Anlagen
✓ Berechnungen
✓ Anhänge und digitale Bildaufnahmen

Fachlich. Fundierte. Feststellung.
Anerkannt von Finanzämtern, Banken und Gerichten
Fundiert & Fair
Kostenübersicht für unsere Gutachten
Ob Pauschalpreis oder wertabhängige Abrechnung – wir bieten Ihnen flexible und klare Preisoptionen. Unsere Gebühren basieren auf gesetzlichen Vorgaben, ergänzt durch faire Zusatzkosten für Anfahrt und benötigte Unterlagen.

Die Kosten für ein Gutachten können entweder:
• Individuell als Pauschalpreis nach Ihren Bedürfnissen vereinbart werden oder
• Nach § 15 BayGaV (Gutachterausschussverordnung) berechnet werden.
Im zweiten Fall sind die Kosten objekt- und wertabhängig und richten sich nach folgender Staffelung:
Präzise & Rechtssicher
Honorartabelle gemäß § 15 BayGaV
Bei einem Wert bis 200.000 € – 2.450 €
bei einem Wert bis 300.000 € – 2.600 €
bei einem Wert bis 400.000 € – 2.700 €
bei einem Wert bis 500.000 € – 2.800 €
Bei einem Wert von 500.000 € bis 1.000.000 € – 1.800 € zzgl. 2 tausendstel des Werts.
Bei einem Wert von 1.000.000 € bis 10.000.000 € – 2.800 € zzgl. 1 v. T. des Werts.
Bei einem Wert über 10.000.000 € – 3.200 € zzgl. 1 v. T. des Werts.
Anfahrtspauschale bis 75 Kilometer vom Büro, 50,-€
Ebenfalls erstellen wir Kurzgutachten.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Neben den Gebühren werden noch Auslagen erhoben, für die benötigten Unterlagen, sowie für Druck und Bindung des fertigen Gutachtens.